Volkshilfe: Pflege ist Schwerarbeit

Siegendorf, 20. 4. 2022

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Der Pflegeberuf ist herausfordernd und bringt das Personal oft an seine Grenzen – und das nicht erst seit der Corona – Pandemie. Bei der Pressekonferenz nahmen NR Mag. Christian Drobits, die ehrenamtliche Volkshilfe-Präsidentin Verena Dunst sowie Bürgermeisterin, LAbg. Rita Stenger dazu Stellung und stellten die Petition „Pflege ist Schwerstarbeit“ vor. Die Volkshilfe setzt sich dafür ein, die Schwerarbeiterpension auch für Pflegekräfte zugänglich zu machen und viel mehr in Ausbildung zu investieren, zum Beispiel sollen PflegeschülerInnen gleich behandeln werden wie PolizeischülerInnen, indem sie ein 1.700-Euro-Ausbildungsgeld erhalten.


Pflege ist Schwer(st)arbeit
In der heutigen Pressekonferenz wiesen Nationalrat Christian Drobits, die ehrenamtliche Präsidentin der Volkshilfe Burgenland, Verena Dunst, und Bürgermeisterin Rita Stenger auf die angespannte Situation der Pflegekräfte hin. Nicht erst sein Corona haben sich in diesem Bereich die Arbeitsbedingungen verschärft. Deshalb wurde im Nationalrat nun eine Petition eingebracht, die die Schwerarbeiterregelung auf die Pflegekräfte ausdehnen soll.

Nationalratsabgeordneter Christian Drobits dazu: „Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit und es ist längst überfällig, dass die Regierung die Arbeit von ArbeitnehmerInnen in Pflege und
Betreuungsberufen endlich auch als Schwerarbeit anerkennt. Erfolge fallen nicht vom Himmel wir kämpfen daher gemeinsam mit den ArbeitnehmerInnen in Pflege und Betreuungsberufen für
die Anerkennung ihrer Schwerarbeit und fordern: Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit Pflegekräfte sollen der Schwerarbeitsverordnung unterliegen. Schul und Ausbildungszeiten sollen als Versicherungszeiten angerechnet werden. Alle Schwerarbeitszeiten sollen bei Invaliditäts und Berufsunfähigkeitspensionen zu weniger Abschlägen führen. Bitte unterstützen Sie unsere Petition
„Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit“ und leiten sie auch an Interessierte weiter.

Unterstützen ist hier möglich: tinyurl.com/2zfdsnuu.“

Auch die ehrenamtliche Präsidentin der Volkshilfe Burgenland, Verena Dunst, unterstützt diese Forderung: „Zahlreiche Studien belegen Pflege muss, aufgrund der besonders belastenden Arbeit, Schwerarbeit sein. Unregelmäßige Dienste, Wochenende und Feiertagsdienste, Stress oder Nachtdienste die Belastungen sind vielseitig, körperlich und psychisch. Wer kann sich schon
vorstellen, dass man mit 63 noch den Pflegeberuf ausüben kann? Derzeit ist die Schwerarbeitspension für Gesundheits und Krankenpfleger praktisch nicht zugänglich. Sowohl die Definition von Schwerarbeit als auch die vorausgesetzten nicht zu erreichenden Versicherungsjahre verwehren den Pflegekräften die Schwerarbeitspension. Zudem sind rund 85 Prozent der Pflegekräfte Frauen mit dem sukzessiven Anstieg des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 werden immer mehr Pflegekräfte länger als bis zum 60. Lebensjahr in Beschäftigung sein.“

Landtagsabgeordnete Rita Stenger meint dazu: “Der Pflegeberuf wird gerne als Beruf selber vergessen, jedoch werden wir fast alle mit dem Thema Pflege konfrontiert. Mit der Petition soll wachgerüttelt werden! Die PflegerInnen sind wichtig für uns alle und dürfen nicht vergessen werden. Der Stützpunkt der Volkshilfe mit der Möglichkeit des Betreubaren Wohnens ist eine Bereicherung für unsere Ortschaft. Menschen können hier in Würde altern, nicht alle, die hier wohnen, brauchen Unterstützung, jedoch bietet es für die Bewohner Sicherheit, wenn jemand
Hilfe braucht, ist die Volkshilfe für sie da.“

Die Petition mit dem Titel „Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit“ kann seit Freitag, 1.4., online unterzeichnet werden.

Berufsbedingte Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit die Schwerarbeitsverordnung ist daher folgendermaßen zu ändern: § 1 Abs. 3 SchwerarbeitsVerordnung soll lauten: „Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von erkrankten, pflege und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen.“

Zur Erreichung der für die Schwerarbeitspension erforderlichen Versicherungszeiten werden die erforderlichen Schul und Ausbildungszeiten in vollem Umfang als Versicherungszeit angerechnet.

Alle Schwerarbeitszeiten sollen grundsätzlich abschlagsmindernd bei Invaliditäts und Berufsunfähigkeitspensionen angerechnet werden.

Für den der hilft, blüht das Leben!
www.volkshilfebgld.at VOLKSHILFE BURGENLAND 7000 Eisenstadt, Permayerstraße 2/1
center@volkshilfebgld.at +43 2682 61 569


An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017
Wien, Österreich

Sehr geehrter Herr Präsident!
Abgeordnete zum Nationalrat
Mag. Christian DROBITS
Josef MUCHITSCH
Wien, am 30. März 2022

In der Anlage überreichen wir Ihnen gern. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit
Seitens
der Einbringerinnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

ASVG, Pensionsversicherung
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschrittenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind

87/PET 1 von 3
vom 30.03.2022 (XXVII. GP)
www.parlament.gv.at

PETITION
Pflege
und Betreuung ist Schwer(st)arbeit Menschen in Pflege- und Betreuungsberufen versorgen und kümmern sich um unsere kranken , alten oder behinderten Angehörigen. In der Pandemie haben sie die Intensivstationen am Laufen gehalten und dafür  gesorgt, dass die Gesundheitsversorgung auch unter großem Druck weiter funktioniert hat. Personalknappheit und schwierige  Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen fordern aber ihren Tribut:

Mitarbeiter:innen in Pflege- und Betreuungsberufen sind schon seit Jahren massiv überlastet.

Pflege und Betreuung ist Schwer(st)arbeit und somit besonders belastende Arbeit; das ist durch Studien vielfach belegt und nachgewiesen. Es gibt eine Reihe von Umständen, die Pflege und
Betreuung zu Schwerarbeit machen:
Die direkte Arbeit mit kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen bzw. Menschen mit Behinderung.
Unregelmäßige Dienste, Stress, Nachtdienste, Leistungsdruck, fehlende Pausen und ungewohnt hohes Arbeitsaufkommen in Krisensituationen. Die Mitarbeiter:innen arbeiten am Wochenende
und an Feiertagen – 24h pro Tag und 7 Tage die Woche sorgen sie für unsere Gesundheit; das schafft auch eine hohe familiäre Belastung durch fehlenden Planung von Freizeit.
Körperliche Belastungen, wie Heben und Tragen schwerer Personen und Gegenstände, laufender Umgang mit Desinfektions- /Reinigungsmitteln, die Verwendung von Schutzausrüstung,
Strahlenbelastung
in entsprechenden Stationen usw.
Und nicht zuletzt psychische Belastungen, insbesondere der Umgang mit schwierigen zwischenmenschlichen Situationen, wie bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit
Demenz, Menschen unter Alkohol-/Drogeneinfluss, schwer erkrankten und sterbenden Menschen, Menschen mit kommunikativen Einschränkungen, Menschen mit aggressiven
Verhaltensweisen, Angehörigengespräche etc.

Diese Berufe müssen daher den Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten.

Ausbildungszeiten zu Pflege- und Betreuungsberufen beinhalten einen großen Anteil an Praxisausbildung. Daher sollen diese Zeiten auch als Versicherungszeiten anerkannt werden. Damit kann auch sichergestellt werden, dass das Erfordernis der 540 Versicherungsmonate erreicht werden kann, da der Zugang zur Pflegeausbildung grundsätzlich erst ab dem 17. Lebensjahr möglich ist.

Die Erfahrung zeigt, dass aufgrund der hohen physischen und psychischen Belastungen es aber viele Mitarbeiter:innen im Gesundheits- und Pflegewesen gar nicht schaffen, ihren Beruf bis zum
regulären
Pensionsalter auszuüben und eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in Anspruch nehmen müssen. In diesem Fall werden sie dann nach einem anstrengenden Arbeitsleben in einem Schwer(st)arbeitsberuf noch mit hohen Abschlägen bestraft. Daher sollen Zeiten der Ausübung von Pflege- und Betreuungsberufen abschlagsmildernd bei Invaliditäts- und Berufskrankheitspensionen angerechnet werden.

Wir fordern:
Berufsbedingte Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit – die Schwerarbeitsverordnung ist daher folgendermaßen zu ändern: 

§ 1 Abs. 3 Schwerarbeitsverordnung soll lauten: „Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von erkrankten, pflege- und
betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen.“

Zur Erreichung der für die Schwerarbeitspension erforderlichen Versicherungszeiten werden die erforderlichen Schul- und Ausbildungszeiten in vollem Umfang als Versicherungszeit angerechnet.

Alle Schwerarbeitszeiten sollen grundsätzlich abschlagsmindernd bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen angerechnet werden.

 

 

 

 

 

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